Fragen rund um Ihr Tier
Wir möchten Ihnen gern als Ansprechpartner in allen Fragen rund um Ihr Tier zur Verfügung stehen. Darum haben wir Informationen zu Themen bereitgestellt, mit denen wir im Alltag immer wieder konfrontiert werden. Bitte zögern Sie trotzdem nicht uns auch persönlich zu kontaktieren.
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Was kostet der Besuch beim Tierarzt?
Die im Rahmen der Behandlung Ihres Tieres erbrachten Leistungen rechnen wir auf Grundlage der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) ab.
Die GOT schreibt vor, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhalter und Tierarzt zu wahren und ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend.
In der GOT werden – wie in einer Preisliste – die abzurechnenden Einzelleistungen und Behandlungsschritte aufgeführt und mit ihrem Gebührensatz beziffert.
Angewendete und abgegebene Arzneimittel müssen nach der gültigen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Rechnung gestellt werden.
Auch Verbrauchsmaterialien wie Spritzen, Injektionskanülen, Verbandsstoffe, Nahtmaterialien sind in den Gebührensätzen nicht enthalten und müssen gesondert abgerechnet werden.
Tierärztliche Leistungen, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien unterliegen der Mehrwertsteuer. Die Preise in der GOT sind Nettopreise.
Im Anschluss an die Behandlung Ihres Tieres erhalten Sie eine Rechnung in der, im Baukastenprinzip, die einzelnen erbrachten Leistungen, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien mit ihrem Gebührensatz aufgeführt werden.
Bei Bedarf erläutern wir Ihnen diese gern.
Es gilt die „Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. I S. 1691), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2008 (BGBl. I S. 1110) geändert worden ist“.
Die GOT ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in nichtamtlicher Fassung unter https://www.gesetze-im-internet.de/got_2022/ einzusehen.
Es gilt die „Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 8 u. 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2262) geändert worden ist“.
Die AMPreisV ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in nichtamtlicher Fassung unter http://www.gesetze-im-internet.de/ampreisv einzusehen.