Fragen rund um Ihr Tier
Wir möchten Ihnen gern als Ansprechpartner in allen Fragen rund um Ihr Tier zur Verfügung stehen. Darum haben wir Informationen zu Themen bereitgestellt, mit denen wir im Alltag immer wieder konfrontiert werden. Bitte zögern Sie trotzdem nicht uns auch persönlich zu kontaktieren.
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Was kostet der Besuch beim Tierarzt?
Die im Rahmen der Behandlung Ihres Tieres erbrachten Leistungen rechnen wir auf Grundlage der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) ab.
Die GOT schreibt vor, wie tierärztliche Leistungen abzurechnen sind. Sie wird von der Bundesregierung erlassen, um die berechtigten Interessen von Tierhalter und Tierarzt zu wahren und ist für alle praktizierenden Tierärzte bindend.
In der GOT werden – wie in einer Preisliste – die abzurechnenden Einzelleistungen und Behandlungsschritte aufgeführt und mit ihrem Gebührensatz beziffert.
Angewendete und abgegebene Arzneimittel müssen nach der gültigen Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Rechnung gestellt werden.
Auch Verbrauchsmaterialien wie Spritzen, Injektionskanülen, Verbandsstoffe, Nahtmaterialien sind in den Gebührensätzen nicht enthalten und müssen gesondert abgerechnet werden.
Tierärztliche Leistungen, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien unterliegen der Mehrwertsteuer. Die Preise in der GOT sind Nettopreise.
Im Anschluss an die Behandlung Ihres Tieres erhalten Sie eine Rechnung in der, im Baukastenprinzip, die einzelnen erbrachten Leistungen, Arzneimittel und Verbrauchsmaterialien mit ihrem Gebührensatz aufgeführt werden.
Bei Bedarf erläutern wir Ihnen diese gern.
Es gilt die „Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. I S. 1691), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2008 (BGBl. I S. 1110) geändert worden ist“.
Die GOT ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in nichtamtlicher Fassung unter https://www.gesetze-im-internet.de/got_2022/ einzusehen.
Es gilt die „Arzneimittelpreisverordnung vom 14. November 1980 (BGBl. I S. 2147), die zuletzt durch Artikel 8 u. 9 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2262) geändert worden ist“.
Die AMPreisV ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und in nichtamtlicher Fassung unter http://www.gesetze-im-internet.de/ampreisv einzusehen.
Was muss ich auf einer Reise beachten?
Wenn Sie eine Reise mit Ihrem Tier planen, sollten Sie sich bereits im Vorfeld über die wichtigsten Dinge informieren.
Über Vorsorgemaßnahmen zum Schutz Ihres Tieres, z. B. Entwurmung, Insekten- und Zeckenschutz informieren wir Sie gern.
Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen für Reisen mit Tieren im EU- und Nicht-EU-Ausland sowie allgemeine Tipps sind in folgendem Ratgeber aufgeführt.
Wenn Sie mit Ihrem Tier verreisen wollen, vergessen Sie bitte nicht, dass zum Schutz vor Krankheiten je nach Reiseziel spezielle Entwurmungen oder Impfungen erforderlich sein können.
Sprechen Sie uns bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise an, wir informieren Sie gern über die nötige Vorsorge und führen die entsprechenden Maßnahmen durch.
Seit dem 1.10.2004 findet die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.05.2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Hiermit soll ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleistet sein.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Länder neben den Anforderungen rund um die Tollwut-Impfung auch noch weitere nationale Auflagen und Sonderregeln (z.B. Behandlung gegen Parasiten, Leinenzwang, Sondergenehmigungen, Einfuhrverbot best. Hunderassen) haben.
Ausführliche Informationen finden Sie unter: